Junge, blonde Frau, die Einkäufe in den Kofferraum ihres Autos packt. Das Auto parkt in einem Parkhaus.

FÜR IHR AUTO ODER MOTORRAD

Stellplätze und Garagen

Parkplätze sind mehr als nur Stellflächen – sie bieten Komfort, Sicherheit und Flexibilität im Alltag. Ob für Anwohner, Gewerbetreibende oder Besucher, ein gut organisierter Parkplatz kann den entscheidenden Unterschied machen. Bei uns mieten Sie individuelle Lösungen für Ihre Parkbedürfnisse, sei es ein sicherer Stellplatz für Ihr Fahrzeug oder eine geräumige Garage für gewerbliche Zwecke.

Mit unserem erfahrenen Partner KATEMA Gebäudemanagement Verwaltungs-GmbH, stellen wir sicher, dass Ihre Parkflächen rund um die Uhr optimal verwaltet und genutzt werden. Vertrauen Sie auf ein durchdachtes Konzept und reibungslose Abläufe, die Ihren Alltag erleichtern.

Gebäudemanagement Verwaltungs-GmbH

Katema

SPRECHEN SIE UNS AN

Direktkontakt – Stellplätze und Garagen

FÜR SIE GEFRAGT

FAQs

Die Kaution ist vor der Wohnungsübergabe zu begleichen. Wenn Sie die Kaution in Raten zahlen, ist die erste Rate vor der Übergabe fällig. Alternativ können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Miete bis spätestens zum dritten Werktag des Monats auf unserem Konto eingeht.

Den Kontostand können Sie jederzeit über unsere Kontaktmöglichkeiten erfragen.

Bitte informieren Sie uns über unsere Kontaktmöglichkeiten. Bei einer Namensänderung benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde.

Eine schriftliche Anfrage und die Zustimmung aller Vertragspartner sind erforderlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Nachtrag, den alle unterzeichnen müssen.

Bitte senden Sie uns die schriftliche Kündigung mit allen Unterschriften per Post zu. Die Fristen richten sich nach den Regelungen Ihres Mietvertrags.

Stellplätze oder Garagen können mit der Wohnung gekündigt werden. Sollten Sie dies vergessen, reichen Sie die Kündigung bitte separat nach.

Der potenzielle Nachmieter kann sich telefonisch oder über unseren Mieterfragebogen aus dem Download-Bereich bei uns melden.

Stellen Sie sicher, dass die Wohnung im vereinbarten Zustand übergeben wird. Vereinbarte Arbeiten sollten vorab abgeschlossen sein. Ein Termin zur Endabnahme wird individuell vereinbart.

Nach ordnungsgemäßer Wohnungsübergabe und Klärung aller offenen Forderungen wird Ihre Kaution gemäß den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von sechs Monaten ausgezahlt.